Das Kabel Deutschland mit zu den Zensurprovidern gehört, war ja klar, wenn man sich ansieht, wer da im Aufsichtsrat sitzt.
Auf meine Anfrage, wie das denn nun mit den Sperren läuft und auf welcher Rechtsgrundlage sie das machen wollen, habe ich nach 3 Wochen immerhin die Antwort, dass sie es an eine andere Abteilung weitergeleitet haben.
Die brauchen also allen Ernstes 3 Wochen für das Weiterleiten einer E-Mail.
Mein Faxgerät funktioniert übrigens immer noch nicht am KD-Anschluss, Telefonate klappen oft auch nur in eine Richtung, häufig ist besetzt, ohne dass der Angerufene telefoniert. Und das obwohl es VoIP mit ihrer Hardware über deren Kabelnetz ist - Bandbreite also nicht das Problem ist.
Übrigens: Die Zweckbindung der Zensur wurde aus dem heute eingebrachten Gesetzesentwurf gestrichen. Das BKA soll also beliebige Seiten auf die Sperrlisten setzen können. Nachprüfen ob die Sperre gerechtfertigt ist ist darf man nicht - weil man sich ja beim Zugriff evtl. schon strafbar macht.
Nachtrag:
Es ist natürlich nicht bei dieser kleinen Änderung geblieben. Laut Heise soll nun auch ermittelt werden, wenn man wiederholt auf die Stoppseite gelangt, und dann nachweisen müssen, dass es ein Versehen war oder eine automatische Weiterleitung. Ich bin gespannt wie das gehen soll.
Und schliesslich sollen die Provider verpflichtet werden 'mindestens' eine 'DNS-Sperre' einzurichten. Man darf gespannt sein, was da in Zukunft also alles versehentlich mit weggefiltert wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen